Simplyfoot GmbH – Swiss Football Academy

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden «AGB») regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Simplyfoot GmbH (im Folgenden «Simplyfoot») und dem Teilnehmer oder dessen Erziehungsberechtigten («Kunde»). Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

  1. Simplyfoot bietet Dienstleistungen rund um den Bereich Fussball an. Diese umfassen Trainingseinheiten und Camps sowie Beratungs-, Schulungs-, Organisations- und Agenturdienstleistungen für Vereine und Unternehmen. Durch die Nutzung dieser Angebote und Dienstleistungen erklärt sich der Kunde als Dienstleistungsnehmer mit den vorliegenden AGB einverstanden.
  2. Simplyfoot behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit ohne Vorankündigung anzupassen. Die jeweils aktuellste Version der AGB ist unter simplyfoot.ch einsehbar. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
  3. Simplyfoot kann die Erbringung ihrer Leistungen an Dritte delegieren.
  4. Simplyfoot behält sich vor, jederzeit das Leistungsangebot zu ändern oder abweichende Leistungen oder Dienste anzubieten. Simplyfoot hat das Recht, die Dienstleistungen (oder Teile davon) jederzeit dauerhaft oder vorübergehend einzustellen, zu entfernen oder zu ändern oder neue Dienstleistungen hinzuzufügen. Diese Änderungen unterliegen automatisch diesen AGB. Durch die weitere Nutzung der Dienste nach solchen Änderungen erklärt sich der Kunde stillschweigend mit den Änderungen einverstanden.
  5. Wird die Mindestanzahl an Teilnehmern für eine Veranstaltung nicht erreicht, behält sich Simplyfoot das Recht vor, die Veranstaltung abzusagen. Die bereits entrichteten Anmelde- und Teilnahmegebühren werden dem Kunden als Guthaben für zukünftige Veranstaltungen gutgeschrieben.
  6. Einzelne Anmeldungen können wegen der Teilnehmerkapazitäten jederzeit zurückgewiesen werden. Allfällige Guthaben werden dem Kunden zurückerstattet.
  7. Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen sowie sonstige Umstände, die ausserhalb der Einflussmöglichkeiten von Simplyfoot liegen, entbinden Simplyfoot von der Lieferverpflichtung (Ausführung der Dienstleistung) bzw. gestatten eine Neufestsetzung der vereinbarten Zeit und der Örtlichkeit, in der die Leistung zu erfolgen hat.
  8. Für den Fall der Überschreitung einer vereinbarten Frist für die Erbringung der Leistung aus alleinigem Verschulden oder rechtswidrigem Handeln von Simplyfoot ist der Kunde berechtigt, mittels eingeschriebenen Briefes vom betreffenden Auftrag zurückzutreten, wenn auch innerhalb der angemessenen Nachfrist die vereinbarte Leistung in wesentlichen Teilen nicht erbracht wird und den Kunden daran kein Verschulden trifft.
  9. Simplyfoot kann Termine der einzelnen Trainingseinheiten / Camps sowie Zeitablauf, Ort und Trainerbesetzung aus gegebenem Anlass verändern und dafür Ersatztermine mit dem Kunden vereinbaren.
  10. Abonnemente: Das Abo ist ab Buchungsdatum für die gewählte Dauer gültig. Nach Ablauf der Abonnemente braucht es keine Kündigung und es wird auch nicht automatisch verlängert. Die Einheiten sind nicht übertragbar und nach Ablauf der Gültigkeitsdauer verfallen die nicht bezogenen Einheiten entschädigungslos. Aufgrund schlechter Witterung (v. a. im Winter) können Trainingstage ersatzlos ausfallen, die reservierten Einheiten werden aber nicht vom Guthaben abgezogen. Bei längerer Krankheit oder Verletzung (über 21 Tage) kann mit einer ärztlichen Dispens die verpasste Zeit am Ende des Vertrages gutgeschrieben werden. Die Zahlung wird nicht ausgesetzt oder rückvergütet.
  11. Die Teilnahme steht Privatpersonen und Geschäftskunden (Einzelunternehmen, Kollektivgesellschaften, juristischen Personen und sonstigen Organisationen des Privatrechts oder öffentlichen Rechts) offen.
  12. Die von Simplyfoot erstellten Termine und Fristen sind verbindlich, wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Sollten zur Ausführung des Auftrags Informationen des Kunden benötigt werden, beginnt die Frist für die Leistungserbringung frühestens zu dem Zeitpunkt, zu dem Simplyfoot die benötigten Informationen erhält.
  13. Der Kunde verpflichtet sich, Handlungen zu unterlassen, welche die Durchführung der Dienstleistungen von Simplyfoot beeinträchtigen können. Insbesondere gilt es, die Anordnungen von Simplyfoot sowie von deren Organen, Trainern, Vertretern oder Erfüllungsgehilfen zu befolgen. Ferner hält sich der Kunde an die Sportanlagen- und Hausordnung des Veranstaltungsortes.
  14. Kunden ab 4 Jahren sind teilnahmeberechtigt. Sonderregelungen gelten nur nach vorheriger Absprache mit Simplyfoot.
  15. Die Erziehungsberechtigten verpflichten sich, minderjährige Kunden pünktlich abzuholen und sich im Verhinderungsfall rechtzeitig abzumelden. Darf der minderjährige Kunde alleine nach Hause gehen, so bestätigt der Erziehungsberechtigte dies der Simplyfoot GmbH schriftlich vor der Teilnahme an der Dienstleistung.
  16. Foto- und Filmrechte: Der Kunde bzw. dessen Erziehungsberechtigter erklärt mit der Teilnahme und Nutzung unserer Dienstleistungen sein Einverständnis, dass Simplyfoot Bild- und Filmaufnahmen anfertigt und dass Simplyfoot sowie deren Partner diese verbreiten und öffentlich (online, Plakate, Anzeigen etc.) zur Schau stellen. Das Einverständnis erfolgt räumlich, inhaltlich und zeitlich unbegrenzt und schliesst die Veröffentlichung für Merchandising- und Werbezwecke ausdrücklich mit ein.
  17. Simplyfoot ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten der Teilnehmer zu speichern und gegebenenfalls an ihre Partner zu Werbezwecken weiterzugeben.
  18. Die Preise sind auf simplyfoot.ch publiziert. Falls der Preis nicht angegeben ist, kann dieser bei Simplyfoot nachgefragt werden.
  19. Zahlungsfristen: Alle Zahlungen sind 5 Tage nach Rechnungsstellung fällig. Einzeltrainings und Camps müssen im Voraus bezahlt werden. Gerät der Kunde in Verzug, berechnet Simplyfoot pauschal CHF 10.– je Mahnung als Verzugsschaden. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Bei Verzug kann Simplyfoot den Kunden von seinen Dienstleistungen ausschliessen.
  20. Simplyfoot kann sich der Dienste von Drittunternehmen bedienen, um Zahlungsvorgänge abzuwickeln. Sofern dies geschieht, wird das jeweils beauftragte Unternehmen im Bestellprozess bezeichnet.
  21. Bei Rücktritt oder Stornierung weniger als 12 Stunden vor einem Training wird dieser Termin nicht rückvergütet und gilt als besucht. Bei einer ärztlich attestierten Krankheit / einem Unfall eines Kunden wird die Teilnahmegebühr als Guthaben für zukünftige Trainings gutgeschrieben.
  22. Bei Rücktritt oder Stornierung bis mindestens eine Woche vor einer mehrtägigen Veranstaltung oder bei einer ärztlich attestierten Krankheit eines Kunden wird die Teilnahmegebühr als Guthaben für zukünftige Veranstaltungen gutgeschrieben.
  23. Die Haftung von Simplyfoot sowie von deren Organen, Vertretern oder Erfüllungsgehilfen für direkte und indirekte, mittelbare und unmittelbare Schäden, inklusive Folgeschäden, insbesondere wegen unerlaubter Handlung und Verletzung von Pflichten aus Vertrag oder aufgrund ausservertraglicher Haftung, ist soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Der Kunde bzw. dessen Erziehungsberechtigte ist demnach selbst verantwortlich für die Einhaltung der Gesetze und haftet für Schäden gegenüber dritten Personen – insbesondere auch gegenüber anderen Kunden. Für den Abschluss einer Haftpflichtversicherung ist der Kunde bzw. dessen Erziehungsberechtigter selbst verantwortlich.
  24. Gegenüber Simplyfoot sowie deren Organen, Vertretern oder Erfüllungsgehilfen wird keinerlei Haftung für abhandengekommene, beschädigte, verschmutzte oder unbrauchbar gewordene Sachen des Kunden übernommen. Für Schäden, die von Kunden oder von diesen mitgeführten Sachen verursacht wurden, haftet Simplyfoot nicht.
  25. Verletzungen und Erkrankungen sowie eventuelle Folgeschäden sind durch die Kranken- bzw. Unfallversicherung des Kunden direkt abzusichern. Der Kunde bzw. dessen Erziehungsberechtigter versichert, dass er sportlich voll belastbar ist und keinerlei uns nicht mitgeteilte Medikamente einnimmt.
  26. Der Kunde ist berechtigt, das Vertragsverhältnis jederzeit voraussetzungslos und ohne Einhaltung einer Frist durch eine schriftliche Mitteilung zu beenden. Allfällige für die laufende Periode bezahlte Benutzungsgebühren an Simplyfoot verfallen. Ausgenommen sind alle Abonnemente. Diese gelten mit der Anmeldung als Vertrag für die gewählte Dauer und können während dieser Zeitspanne nicht gekündigt werden.
  27. Simplyfoot ist berechtigt, das Vertragsverhältnis jederzeit ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigen Gründen zu beenden. Bei Verstössen gegen die Anordnungen von Simplyfoot sowie von deren Organen, Trainern, Vertretern oder Erfüllungsgehilfen werden die Kunden bzw. deren Erziehungsberechtigte informiert; bei Wiederholung kann der Kunde ohne Erstattung des Teilnahmepreises von der Teilnahme ausgeschlossen werden. Simplyfoot ist zudem berechtigt, Kunden von einer Veranstaltung auszuschliessen, wenn bei der Anmeldung eine ansteckende oder sonstige schwerwiegende Krankheit verschwiegen wurde. Sollte ein frühzeitiger Abbruch des Aufenthaltes eines Kunden wegen Krankheit oder aus Gründen, die sich dem Einflussbereich von Simplyfoot entziehen, notwendig sein, kann keine anteilsmässige Rückerstattung aus dem vereinbarten Pauschalbetrag erfolgen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen, Stand 09.2018